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Patienten­verfügung / Betreuungs­verfügung / Vorsorge­vollmacht

Durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder aufgrund einer Altersdemenz können Sie in die Lage kommen, Ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln zu können. Sie sind dann auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Für eine solche Situation kann durch das vorbeugende festlegen von Maßnahmen in dieser unschönen Situation die Behandlung individuell an Ihre Wünsche angepasst werden kann.

Dazu macht es Sinn erstens über eine Patientenverfügung zu dokumentieren was möchte ich in welcher Situation. Ein Beispiel hier wäre: Was soll passieren wenn man nach einem schweren Schlaganfall als Pflegefall im Bett liegt, nicht mehr schlucken kann und nicht mehr reden kann; künstliche Ernährung ja oder nein? Eine solche Frage wird nicht von allen Menschen gleich beantwortet, insbesondere wenn man seine persönliche Situation mit berücksichtigt. Ein 40-jähriger Familienvater mit kleinen Kindern wird diese Frage möglicherweise anders beantworten („Hauptsache ich sehe meine Kinder aufwachsen“) als eine 90 Jahre alte verwitwete Frau deren Bekannte größtenteils gestorben sind und die schon zuvor durch viele Gebrechen deutlich an Lebensqualität eingebüßt hat.

Zweitens sollte festgelegt werden „wer“ in einer solchen Situation entscheiden soll. In Deutschland hält sich nach wie vor der Irrglaube, dass der Ehepartner eine „automatische Stellvertreterfunktion“ hat. Nur über eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann dies geregelt werden. Mit der Erteilung z.B. einer Vorsorgevollmacht ermöglichen Sie es einer Vertrauensperson, in diesem Fall für Sie Entscheidungen zu treffen und Ihre Angelegenheiten zu regeln. Die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht vermeidet auch die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung durch das Amtsgericht. Falls Sie keine Vertrauensperson haben kann über eine Betreuungsverfügung Wünsche festgelegt werden, auch wer z.B. in keinem Fall Betreuer werden soll.

Die durch Sie bestimmte Vertrauensperson ist bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht berechtigt, sich von den behandelnden Personen beraten zu lassen. Sie kann dann individuell angepasst auf die jeweilige Situation, Entscheidungen in Ihrem Sinne (mitbestimmt durch die Patientenverfügung) treffen. Beispiele sind hier einzelne Therapien wie Dialyse ja/nein, künstliche Ernährung ja/nein. Entscheidungen zu solchen Therapien lassen sich in der Regel nicht sinnvoll pauschal festlegen, da manche Erkrankungen (z.B. ein schwere Lungenentzündung) diese Therapien vorübergehend notwendig machen. Bei anderen Erkrankungen (z.B. unheilbare Tumorerkrankungen) wird hierdurch nur eine Verzögerung eines unabwendbaren Verlaufs erreicht, was auch eine Verlängerung von Leiden bedeuten könnte.

Unter den folgenden Links können Sie sich die aus unserer Sicht geeigneten Formulare herunterladen. Teilweise sind die Formulare mit umfassenden Erklärungen verbunden. Wir bieten Ihnen zudem auch die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Vorsorgevollmacht nur für den aktuellen, stationären Krankenhausaufenthalt. Lesenswert sind auch die Ergänzungen z.B. zu den kontroversen Wertevorstellungen in der Broschüre Patientenverfügung vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Tiefergehende Informationen zum Ethikkomitee: