Ausbilungs- und Weiterbildungsermächtigungen
Für die Ausbildung zum Kinderarzt/Kinderärztin besteht eine volle Ausbildungsermächtigung
- Weiterbildungsermächtigungen für folgende Subspezialitäten:
- Neonatologie - volle Weiterbildungsermächtigung
- Pädiatrische Nephrologie - volle Weiterbildungsermächtigung
- Neuropädiatrie - 24 Monate Weiterbildungsermächtigung
- Pädiatrische Gastroenterologie - volle Weiterbildungsermächtigung
- Pädiatrische Pneumologie - 18 Monate Weiterbildungsermächtigung
- Kinderchirurgie - 24 Monate Weiterbildungsermächtigung