Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in globalen Lieferketten besser geschützt werden soll. Unternehmen werden dadurch bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegt, die es gegenüber ihren Zulieferern und im eigenen Unternehmen umzusetzen gilt.
Das Klinikum Memmingen AÖR und ihre verbundenen Unternehmen bekennen sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und kommen der Verantwortung zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach.
- Grundsatzerklärung
- Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
- Meldeplattform
- Kontakt Menschenrechtsbeauftragter: menschenrechtsbeauftragter@klinikum-memmingen.de