Sie sind etwa KM vom Klinikum entfernt.
Route startenRettungsleitstelle von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt
Hausärztliche Hilfe in Notfällen außerhalb der Sprechstundenzeiten.
Einen Nerv der Zeit traf das Thema „In Würde sterben“ mit Dr. Mark Stroick, Neurologe vom Klinikum Memmingen und Mitglied der Ethikkommission des Klinikums. Denn obwohl der Titel keine leichte Kost versprach, fanden sich am über 70 Gäste im kleinen Löwensaal in Legau ein.
Dr. Stroick ging in seinem Vortrag sehr anschaulich und mit vielen praktischen Beispielen auf die verschieden Möglichkeiten der Unterstützung in den letzten Wochen, Monaten oder manchmal auch Jahre ein.
„Sterben ist ein intimer Moment, aber eben nicht (immer) vorhersehbar. Und anders als bei einer Geburt wird darüber nicht so viel geredet und sich viel weniger intensiv vorbereitet,“ so der Oberarzt.
Er beschrieb neben den gesetzlichen Regelungen auch Möglichkeiten, wo man Hilfe für die letzte Zeit bekommt. Im Klinikum Memmingen gibt es zum Beispiel eine Palliativ-Station für Sterbende, aber auch mobile palliative Begleitung zu Hause ist durch sogenannte SAPV–Teams im Landkreis möglich. Wenn man nicht zu Hause im Kreis der Familie bleiben kann, sind auch die Hospize eine gute Adresse. Das Wichtigste aus seiner Sicht ist, dass man sich über das Thema Gedanken macht und mit Angehörigen oder Freunden darüber spricht.
„Am Besten wäre, wenn jeder eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung besitzen würde. Das würde den Ärzten im Klinikum sehr helfen.“
In der Vorsorgevollmacht bestimmt man, wer für einen im Notfall gemäß dem eigenen Willen entscheiden darf. In der Patientenverfügung legt man Fragen fest, welche Maßnahmen weggelassen werden sollen bzw. welche man möchte oder nicht möchte. Man können gut bestehende Vorlagen und Anleitungen nutzen. Sie sind für beides online unter www.klinikum-memmingen.de unter Ethikkomitee zu finden. Wichtig ist, beides bei Angehörigen für den Notfall zu deponieren.
Eine neuere, noch unbekanntere Regelung ist die Ehegattennotverordnung, die bei Notfällen im Krankenhaus gilt. Der Ehepartner darf hier ohne spezielle Vollmachten bis zu sechs Monate nach einer Einweisung entscheiden. Für Menschen in Pflegeheimen ist die BVP „Behandlung im Voraus Planung“ eine gute Möglichkeit, um unbürokratisch mit nur zwei Terminen eine Vorgehensweise festzulegen.
Dank Spenden der Zuhörenden kamen 300 Euro für die Freunde und Förderer des Klinikums Memmingen zusammen.
Text: Eva Heusinger